Jugendfischereischein

Zuständig: Frau Räßler

Der Schein erlaubt das Fischen in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten mit gültigem Fischereischein. Die Gültigkeit/ Anerkennung eines bayerischen Jugendfischereischeines in einem anderen Bundesland muss dort erfragt werden. Ist der Jugendfischereischein in einem anderen Bundesland erteilt worden, dann gilt dieser grundsätzlich auch in Bayern. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.
Für die Erteilung des Jugendfischereischeines muss der Antragsteller persönlich vorbeikommen.
Das Mindestalter: zehn Jahre.

Der Jugendfischereischein ist vom Ausstellungstag bis einen Tag zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

 

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles Passfoto etwa 35 x 45 Millimeter
  • bei Ausstellung: Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise
  • Kinderreisepass oder Kinderausweis oder Geburtsurkunde

Gebührenrahmen

  • Verwaltungsgebühr: 5,00 Euro
  • Fischereiabgabe: 10,00 Euro