An- und Ummeldung
Zuständig: Frau Räßler
Wenn Sie eine Wohnung in unserer Verwaltungsgemeinschaft beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente und der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung anmelden.
Wenn Sie innerhalb unserer Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente und der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung ummelden.
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller mitzuziehenden Personen
- Aktuelle Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist. (evtl. unter 16-Jährige)
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Ausnahmen von der Meldepflicht
Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
Wenn Sie aktuell in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, in ein Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.