Gewerbe-Ummeldung
Zuständig: Herr Sacher
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Die Gewerbe-Ummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Über die Gewerbe-Ummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Kosten
25,00 Euro