Melderegisterauskünfte

Zuständig: Frau Räßler

Im Melderegister des Bürgerbüros sind alle Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck registriert. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Sie Auskünfte über diese Daten erhalten.

Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:

Einfache Melderegisterauskunft

Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.
Die erweiterte Auskunft umfasst folgende Informationen:

Familienname und Vornamen (gegebenenfalls Rufname) , Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.

Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Angaben zur gesuchten Person: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/ oder letzte bekannte Anschrift - Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.
  • Ihre Personalien sowie Anschrift
  • Verwendung für gewerbliche Zwecke: Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird.
  • Verwendung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels: Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels nutzen wollen. Im Falle der beabsichtigten Nutzung für einen oder beide dieser Zwecke ist eine Auskunft nur möglich, wenn die betroffene Person gegenüber der Meldebehörde eine generelle Einwilligung für diese Zwecke erteilt hat, oder Sie schriftlich bestätigen, dass Ihnen die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen hierfür vorliegt. Liegt die Einwilligung gegenüber der Meldebehörde, beziehungsweise die nötige Bestätigung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.

Gebührenrahmen

  • Einfache Melderegisterauskunft: 10,00 Euro
  • Erweiterte Melderegisterauskunft: bis zu 20,00 Euro
  • Archivauskunft: je nach Aufwand

Bitte beachten Sie! Die Gebühr müssen Sie auch dann bezahlen, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.