Fischereischein
Zuständig: Frau Räßler
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis (Original)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto, ca. 35 x 45 mm
- Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
- Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise
Gebührenrahmen
Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro + Abgabe
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
- 14 - 22 Jahre: 300,00 Euro
- 23 - 27 Jahre: 288,00 Euro
- 28 - 32 Jahre: 256,00 Euro
- 33 - 37 Jahre: 224,00 Euro
- 38 - 42 Jahre: 192,00 Euro
- 43 - 47 Jahre: 160,00 Euro
- 48 - 52 Jahre: 128,00 Euro
- 53 - 57 Jahre: 96,00 Euro
- 58 - 62 Jahre: 64,00 Euro
- 63 - 67 Jahre: 32,00 Euro
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.