Fischereischein

Zuständig: Frau Räßler

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis (Original)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfoto, ca. 35 x 45 mm
  • Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
  • Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise

Gebührenrahmen

Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro + Abgabe

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.

  • 14 - 22 Jahre: 300,00 Euro
  • 23 - 27 Jahre: 288,00 Euro
  • 28 - 32 Jahre: 256,00 Euro
  • 33 - 37 Jahre: 224,00 Euro
  • 38 - 42 Jahre: 192,00 Euro
  • 43 - 47 Jahre: 160,00 Euro
  • 48 - 52 Jahre: 128,00 Euro
  • 53 - 57 Jahre:   96,00 Euro
  • 58 - 62 Jahre:   64,00 Euro
  • 63 - 67 Jahre:   32,00 Euro

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.