Fischereischein
Zuständig: Frau Räßler
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis (Original)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto, ca. 35 x 45 mm
- Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
- Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise
Gebührenrahmen
Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro + Abgabe
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
- 14 - 22 Jahre: 300,00 Euro
- 23 - 27 Jahre: 288,00 Euro
- 28 - 32 Jahre: 256,00 Euro
- 33 - 37 Jahre: 224,00 Euro
- 38 - 42 Jahre: 192,00 Euro
- 43 - 47 Jahre: 160,00 Euro
- 48 - 52 Jahre: 128,00 Euro
- 53 - 57 Jahre: 96,00 Euro
- 58 - 62 Jahre: 64,00 Euro
- 63 - 67 Jahre: 32,00 Euro
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.
Sandra Räßler
Zuständig für
Einwohnermeldeauskünfte, Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Einwohnermeldeamt
Pass- und Ausweiswesen
91456 Diespeck
- Raum: Zimmer: 007
- Telefon: 09161/ 8885-20
- E-Mail: sandra.raessler[at]vg-diespeck.de