Abmeldung

Zuständig: Frau Räßler

Nur wenn Sie ins Ausland gehen, obdachlos werden oder eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sämtliche Nebenwohnsitze müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular für die Abmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie die Abmeldung per Post schicken:
  • zusätzlich zum unterschriebenen Formblatt eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses