Gewerbe- Anmeldung

Zuständig: Herr Sacher

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Kosten
25,00 Euro