Die Feldgeschworenen (Siebener)

Aufgaben

Wenn auch die „Siebener“, also die Feldgeschworenen heute keine eigenen, rechtsetzenden Grenzvermessungen mehr durchführen dürfen, sind sie jedoch regelmäßig bei der Abmarkung und Vermessung beizuziehen.

  • Sie setzen an den vom Vermessungsamt festgelegten Grenzpunkten die Grenzzeichen und kümmern sich um die Beschaffung und den Antransport der Grenzzeichen.
  • Unter bestimmten Umständen können Feldgeschworene selbständig Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, höher oder tiefer setzen oder sichern, wenn sie gefährdet sind.
  • Sie sollen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten (z.B. Pächter) z.B. bei Bauarbeiten an Straßen, beim Errichten von Mauern und Zäunen an Grenzen, bei der Verlegung von Leitungen oder Manövern der Streitkräfte, auf die Verpflichtung hinweisen, Bestand und und Erkennbarkeit der Grenzzeichen zu erhalten.
  • Regelmäßig führen sie auch Grenzbegehungen in den Fluren durch, wobei besonderes Augenmerk auf Zustand und Sichtbarkeit der Grenzsteine gelegt wird und fehlende Zeichen ersetzt werden.

Allgemeines

Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt auf Lebenszeit. Die Befugnisse der Feldgeschworenen sind im Abmarkungsgesetz geregelt.

Die Siebener des Gemeindeteils Münchsteinach

  • Werner Flory
  • Gerhard Hertlein
  • Andreas Loscher
  • Gernot Pfänder (Obmann)
  • Leonhard Platzöder
  • Bernd Polster
  • Reiner Ströbel (stv. Obmann)

Die Siebener des Gemeindeteils Abtsgreuth

  • Georg Bayer
  • Claus Beihl
  • Gottfried Beihl (Obmann)
  • Walther Mechs
  • Jürgen Willner (stv. Obmann)

Die Siebener des Gemeindeteils Altershausen

  • Gerd Schemm
  • Erich Faust
  • Georg Jordan (stv. Obmann)
  • Fritz Popp
  • Rainer Popp (Obmann)

Die Siebener des Gemeindeteils Neuebersbach

  • Frank Detzel
  • Reinhold Friedrich
  • Siegfried Gugel (stv. Obmann)
  • Herbert Kaiser
  • Roland Leistner (Obmann)