Beglaubigungen von Originaldokumenten
Zuständig: Frau Volkert
Die Gebühr (mindestens 5,00 Euro) richtet sich nach Zahl und Umfang der beglaubigten Kopien. Bitte beachten Sie: Es gibt auch Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (z.B. Personenstandsurkunden) – fragen Sie daher bei uns an.