Meldebescheinigung

Zuständig: Frau Räßler

Auf Antrag stellt das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck Meldebescheinigungen aus.

Der Antrag kann persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Dritte Person zu bevollmächtigen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität des Antragstellers/der Antragstellerin, z.B. Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls die Vollmacht und der Identitätsnachweis des Beauftragten

Muss ich, um eine Meldebescheinigung für mein Kind zu erhalten, eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils mitbringen?

Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als Mutter/ Vater eingetragen ist.

Gebührenrahmen

5,00 Euro (für Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)