Schenkungsurkunde

Text der Urkunde in der Übersetzung

Übersetzung: Ulrich Herz

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit! Konrad, König von Gottes Gnaden. Die Beharrlichkeit aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Vasallen soll selbstverständlich wissen, dass wir aufgrund der Vermittlung unserer Vasallen, nämlich des ehrwürdigen Erzbischofs Hatto und der Grafen Erchengar und Heinrich, dem rühmlichen Abt Dracolf einige Dinge aus unserem eigenen Erbe, die sich im Iffgau und in der Grafschaft des Grafen Ernst befinden, die wir ihm (d.h. dem Abt Dracolf) zuvor in den Leimbach, Steinach und Tiofbach genannten Orten als Lehen überlassen haben, mit (allen) bäuerlichen Höfen, Gebäuden, Familien, Untertanen beiderlei Geschlechts, bebauten und unbebauten Ländereien, Äckern, Wiesen, Feldern, Weinbergen, Viehweiden, Wäldern, Gewässern, Wasserläufen (d.h. stehenden und fließenden Gewässern), Mühlen, Fischteichen, Wegen und unwegsamem Gelände, Ausgaben und Einkünften, wechselnden und feststehenden, (bereits) erworbenen und noch zu erwerbenden, und mit allen großen und kleinen Dingen, die sich mit Recht auf die vorher genannten Orte erstrecken, auf Dauer als sein Eigentum geschenkt haben (Die Schenkung erfolgte) freilich so, dass kein Graf oder Richter oder eine beliebige juristische Person die Macht hat irgend etwas zu verändern oder einzufordern von jenen Menschen, die an den vorher genannten Orten Untertanen sind. Diese Möglichkeit ist vielmehr einzig dem erwähnten Abt oder seinen Stellvertretern zugestanden. Ferner haben wir angeordnet, dass dieser Erlass hierauf niedergeschrieben wird, durch den wir wollen und nachdrücklich anordnen, dass der oben genannte Draculph vom heutigen Tag an und von seinem Eigentum (d.h. nach eigenem Gutdünken) die freie und uneingeschränkte Macht hat zu besitzen, zu verschenken, zu verkaufen, zu tauschen oder das zu tun was er will. Und damit diese unsere Ermächtigung rechtskräftig und dauerhaft gültig bleibt, haben wir sie unten eigenhändig bestätigt und mit unserem Siegelring ausprägen lassen.

Das Siegel des Herren Konrad, seiner Durchlaucht, des Königs.

Ich, der Notar Odalfried, habe (das Dokument) an Stelle des Erzkanzlers Pilgrin prüfend durchgesehen.

Gegeben am 6. Tag vor den Iden des August (d.h. am 8. August), im Jahre 912 der Fleischwerdung des Herrn, im 15. Jahr der Indikation. Im ersten Regierungsjahr des sehr ruhmreichen Königs Konrad I.

Geschehen in Frankfurt. Im Namen Gottes, (möge die Schenkung) vom Glück begünstigt (sein), Amen.